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 Regeln für die Bank of Cosa

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Badlo
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Regeln für die Bank of Cosa Empty
BeitragThema: Regeln für die Bank of Cosa   Regeln für die Bank of Cosa EmptyFr Feb 05, 2016 1:39 pm

Die Cosanostra-Gildenbank wurde ins Leben gerufen. Diese ermöglicht es quasi jedem gildeninternen Spieler ein Darlehen aufzunehmen. Die Gildenbank ist ein für den Zweck der Darlehensvergabe geschaffener Charakter in der Gilde mit dem Namen BANKOFCOSA. Eine Darlehensvergabe wird nur unter den folgend aufgeführten Regeln erfolgen:


1. Wer darf ein Darlehen aufnehmen?

Jeder Spieler der Gilde der nicht den Gildenrang "Candidat" trägt ist berechtigt eine Darlehensanfrage zu stellen. Die Darlehensvergabe kann bei einem Spieler mit dem Gildenrang "Twink" versagt werden, wenn dieser seinen Hauptcharakter in einer anderen Gilden inne hat.

2. Wer verwaltet den Bankchar BANKOFCOSA?

Der Bankchar wird von dem Spieler Jacho verwaltet.

3. Wie erfolgt die Darlehensanfrage?

Die Darlehensanfrage soll ausschließlich über das spielinterne Postsystem erfolgen. Ein Hinweis an den die Gildenbank verwaltenden Spieler das eine Darlehensanfrage gestellt wurde ist zulässig und gewollt. Die Darlehensbearbeitung erfolgt nach Antragseingang; zuerst gestellte Anträge werden vor nachfolgend gestellten Anträgen bearbeitet. Die Darlehensanfrage soll die Höhe des gewünschten Darlehens und den Verwendungszweck enthalten. Zudem ist ein Pfand zu hinterlegen.

4. Der Pfand

Mit der Darlehensanfrage ist ein Pfand zu hinterlegen. Der Pfand ist mit der Darlehensanfrage in der selben Nachricht mitzuschicken, mehrere Pfandgegenstände (max. 3) sind möglich. Der Pfand soll etwa dem hälftigen Wert des gewünschten Darlehens entsprechen. Der die Gildenbank verwaltende Spieler prüft den aktuellen Wert des hinterlegten Pfandes anhand der Preise im Auktionshaus. Als Pfand kommen u.A. Ausrüstungsgegenstände, Manasteine höheren Grades, Manasteine mit gängingen Stats (z.B. Muschelstats), hochwertige Runen u.s.w. in Frage. Wird das Darlehen nicht zurückgezahlt, erfolgt die Verwertung des Pfandes durch den die Gildenbank verwaltenden Spieler. Der Pfand wird nach Rückzahlung des Darlehens zurückgesandt.

5. Die Darlehenshöhe

Das Darlehen soll eine Höhe von 25.000.000 Gold pro Spieler nicht überschreiten, ein im Einzelfall höheres Darlehen ist aber möglich. Die Gewährung eines höheren Darlehens muss zusätzlich von 2 weiteren Gildenmitgliedern (Rang Capo, Gildenbär, Knasti oder höher) abgesegnet werden. Höhere Darlehen sollen vorrangig an Spieler ausgezahlt werden, die bereits Darlehen aufgenommen und fristgerecht zurückgezahlt haben oder die das Vermögen der Gildenbank durch Spenden aufgestockt haben. Es soll nur so viel Gold als Darlehen aufgenommen werden, wie tatsächlich gebraucht wird, um auch anderen Spielern in der Gilde ein Darlehen zu ermöglichen. Zur Vereinfachung der Darlehensverwaltung soll das Darlehen stets nur als ein Vielfaches von 1.000.000 Gold gewählt werden.

6. Andere Vorraussetzungen

Ob ein Darlehen ausgezahlt wird entscheidet der die Gildenbank verwaltende Spieler, ggf. unter Einbeziehung anderer Spieler in der Gilde, z.B. den Gildenleiter oder die Capo. Es besteht kein Anspruch auf ein Darlehen. Eine Ablehnung eines Darlehens soll vom Gildenbank verwaltenden Spieler in einer kurzen Antwort per spielinternem Postsystem begründet werden. Hiergegen darf 1x Beschwerde beim Gildenbank verwaltenden Spieler eingelegt werden. Der Antrag wird dann erneut vom Gildenbank verwaltenden Spieler und zusätzlich von 2 weiteren Gildenmitgliedern (Rang Capo, Gildenbär, Knasti oder höher) geprüft.

Eine Auszahlung ist zudem von der Guthabenhöhe der Gildenbank abhängig. Die Guthabenhöhe der Gildenbank wird stets am Schwarzen Brett der Gilde zu finden sein und laufend aktualisiert.

Der die Gildenbank verwaltende Spieler prüft zudem vor jeder Darlehensvergabe die "Bonität" (finanzielle Zuverlässigkeit) des Antragstellers nach folgenden Kriterien:

- Höhe des gewünschten Darlehens passend zum Charakterlevel?
- Dauer der Zeit in der Gilde
- Beteiligung am Gildenleben
- potenzielle Einnahmequellen vorhanden (z.B. Handwerk, Dia-Verkäufe, Instanzen-Farmer etc.)?
- bereits frühere Darlehen?
- (Rück)zahlungsmoral
- eigene Einzahlungen in die Gildenbank

Die Kriterien können durch den die Gildenbank verwaltenden Spieler unterschiedlich gewichtet werden. Es müssen nicht alle Kriterien betrachtet werden.

7. Dauer des Darlehens

Eine Rückzahlung muss innerhalb von 1 Monat erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur mit einer Ratenzahlung möglich. Das Darlehen darf jederzeit früher getilgt werden.

8. Rückzahlung des Darlehens

Die Rückzahlung kann in einer Summe oder in Raten (Millionenschritte, nicht Kleckerbeträge) erfolgen. Es darf auch gerne mehr zurück gezahlt werden, insbesondere bei einer gewährten Fristverlängerung.

9. Aufstockung der Gildenbank - Einzahlungen

Die Einzahlungen in die Gildenbank sind freiwillig. Einmal in die Gildenbank gespendete Beträge werden nicht wieder ausgezahlt; höchstens als Darlehen.

10. Sonstiges

Die Gildenbank wurde durch den Support von GameForge autorisiert. Dem Support wird der Name des Bankchars mitgeteilt, um eine Sperrung des Accounts wegen des Verdachts auf Goldhandel zu vermeiden. Um einen Fremdzugriff zu erschweren hat der die Gildenbank verwaltende Spieler dafür Sorge zu tragen, dass der Account der Gildenbank ausreichend durch entsprechende Passwörter gesichert ist. Der die Gildenbank verwaltende Spieler wird jedoch nicht für Verluste durch Fremdzugriff oder durch Nichtrückzahlung in Haftung genommen. Die Guthabenhöhe der Gildenbank am Schwarzen Brett der Gilde dient auch als Nachweis gegenüber dem Support im Falle des Fremdzugriffs, so dass dieser ggf. die Verluste zurückgewähren kann.
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